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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AVEST Finanzen GmbH

1.Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche AVEST Finanzen GmbH (nachstehend «AVEST») für ihre Kunden erbringt. Die Auftragsbestätigung und diese AGB bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der AVEST gegenüber dem Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen.

 

  1. Zustandekommen des Vertrags

       Jedes Mandat zwischen der AVEST und dem Kunden entsteht mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der

       AVEST an den Kunden.

2.Grundlagen der Geschäftsbeziehung

  1. Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall in der Auftragsbestätigung vereinbarten und von AVEST auszuführenden Tätigkeiten. AVEST kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann AVEST ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

  2. Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

  3. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen gelten erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung als fertiges Arbeitsergebnis. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

  4. Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.

3.Beizug Dritter

1.     AVEST kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen. Diese unterliegen ebenfalls der 

       Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 7.

4.Mitwirkung des Kunden

  1. Die Klientschaft verpflichtet sich, der AVEST alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen unaufgefordert und rechtzeitig zu übermitteln. Der Kunde anerkennt, dass die AVEST sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Informationen und Unterlagen verlassen darf.

  2. AVEST überprüft die vom Kunden übermittelten bzw. überlassenen Informationen und Unterlagen weder auf ihre Richtigkeit noch Gesetzesmässigkeit.

5.Digitaler Informationsaustausch

  1. Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.

  2. AVEST trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. AVEST ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

  3. AVEST kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. AVEST stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.

  4. AVEST kann für seine IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.

  5. Übermittelt AVEST im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

  6. Bei all diesen Anwendungen steht AVEST für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. AVEST kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.

6.Verschwiegenheit

  1. Die AVEST ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kundenbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert den Treuhänder nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.

  2. Nicht als Dritte gelten beigezogene Dritte im Sinne von Ziffer 4 oben, Anwälte und Notare sowie Behörden (wie beispielsweise Steuerbehörden, Gemeindeverwaltungen, Betreibungsämter, Grundbuchämter usw.), soweit es die Erfüllung des Auftrags erfordert oder dieser dient.

  3. Der Kunde entbindet die AVEST unwiderruflich von ihrer Verschwiegenheitspflicht zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Interessen. Die AVEST ist ferner auch für den Fall drohender oder laufender Zivil-, Straf-, verwaltungs- oder Regulierungsverfahren von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

  4. Aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierung sowie aufgrund von Sanktionsbestimmungen kann die AVEST Finanzen GmbH zudem gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet sein, gewissen Offenlegungspflichten nachzukommen. Solche Verpflichtungen gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten der AVEST Finanzen GmbH vor. In diesem Fall wird die AVEST Finanzen GmbH (wo zulässig und durchführbar) die Klientschaft über die Aufforderung oder die Notwendigkeit zur Offenlegung informieren.

7.Datenschutz

 Es gilt die auf der Webseite der AVEST jeweils gültige Fassung der Datenschutzerklärung.

8.Haftung

  1. AVEST steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.

  2. AVEST haftet für Schäden aus oder im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen nur im zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Ausmass, namentlich bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

  3. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist AVEST von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

9.Gewährleistung

Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch AVEST. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 9.1.

10.Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der AVEST und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

  2. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Die AVEST kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Die AVEST kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Zahlungsbedingungen einzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

  4. Falls eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen wird, befindet sich der Kunde ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die AVEST vor, die Tätigkeit für das entsprechende oder auch für ein anderes Mandat des Kunden einzustellen.

11.Beendigung des Vertrags und Folgen der Beendigung

  1. Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit sofortiger Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.

  2. Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

  3. Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich der Kunde, der AVEST i den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.

  4. Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

12.Unterlagen und Daten

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die AVEST dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der AVEST sind kostenpflichtig. Die AVEST ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.

13.Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

  2. Alle Verträge zwischen der AVEST und dem Kunden unterstehen Schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen.

  3. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten am Sitz der AVEST.

AVEST Finanzen GmbH, Oktober 2022

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